Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Lumena AG

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Dienstleistungen zwischen der Lumena AG und dem Vertragspartner.

Abweichende oder zusätzliche Bestimmungen  gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart und sowohl von der Lumena AG als auch vom Vertragspartner unterzeichnet worden sind.

2. Zustandekommen des Vertrags

Die von der Lumena AG dem Vertragspartner unterbreitete Offerte gilt als Antrag. Mit der Annahme der Offerte durch den Vertragspartner kommt der Vertrag zustande.

6. Termine

Vereinbarte Termine für die Erbringung einer Dienstleistung gelten unter Vorbehalt von Ereignissen höherer Gewalt. Für die Termineinhaltung wird vorausgesetzt, dass der Vertragspartner die für die Erbringung der Dienstleistung benötigten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat.

8. Geheimhaltung

8.1  Die Lumena AG und der Vertragspartner verpflichten  sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen, welche ihnen im Rahmen der Vertragsabwicklung offengelegt oder in anderer Weise zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht zur Geheimhalung gilt für die Dauer von drei (3) Jahren nach Inkrafttreten des entsprechenden Vertrags.

11. Mitwirkung des Vertragspartners

Der  Vertragspartner verpflichtet sich, der Lumena AG  alle zwecks Erbringung ihrer Dienstleistung  erforderlichen  Unterlagen  und  Informationen  sowie  allfälliges Probematerial rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

13. Vergütung

13.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind die vertraglichen Dienstleistungen der Lumena AG nach Aufwand zu vergüten. Es kommen die jeweils geltenden Stundenansätze der Lumena AG zur Anwendung. Die Stundenansätze gelten für Tätigkeiten während der üblichen Geschäftszeiten. Für dringende Tätigkeiten, welche in Absprache  mit dem Vertragspartner ausserhalb der  Geschäftszeiten erledigt werden müssen, kann ein Zuschlag vereinbart werden.

13.2 Wird ein Festpreis vereinbart, so basiert dieser auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Grundlagen sowie unter der Bedingung, dass die zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Voraussetzungen erfüllt werden. Ändern sich diese Grundlagen und Voraussetzungen, so kann die Lumena AG eine Anpassung des Vertrags sowie des vereinbarten Festpreises verlangen.

13.3 Die Lumena AG ist berechtigt, vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Vorschuss zu verlangen. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusiv allfälliger Nebenkosten  (z.B. Steuern und Abgaben). Sofern nicht anders vereinbart, gehen sämtliche Nebenkosten zu Lasten des Vertragspartners. Für Reisezeiten sind 75% des jeweils geltenden Stundenansatzes zu bezahlen.

13.4. Rechnungen der Lumena AG sind innert dreissig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Verrechnung ist ausgeschlossen.

14. Sach- und Rechtsgewährleistung

14.1 Die Lumena AG leistet Gewähr für eine sorgfältige Erbringung der Dienstleistungen.

14.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Mängel müssen vom Vertragspartner innerhalb von zehn (10) Tagen nach Kenntnisnahme oder nach deren Auftreten der Lumena AG schriftlich  mitgeteilt werden. Berechtigte Mängel werden von der Lumena AG behoben. Die Lumena  AG übernimmt jedoch keinerlei Rechtsgewährleistung.

15. Haftung

15.1  Die Lumena AG haftet für allfällige Schäden, vorbehältlich des nachfolgenden Absatzes, bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

15.2 Jede weitere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden und Folgeschäden, wird ausdrücklich zweckgebunden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

16. Abwerben von Mitarbeitenden

Das  Abwerben von Mitarbeitenden ist während der Vertragsdauer nur im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis erlaubt.

17. Schlussbestimmungen

Als Gerichtsstand gilt das im Ort des Firmensitzes der Lumena AG zuständige Gericht. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

 

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Dienstleistungen zwischen der Lumena AG und dem Vertragspartner.

Abweichende oder zusätzliche Bestimmungen  gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart und sowohl von der Lumena AG als auch vom Vertragspartner unterzeichnet worden sind.

2. Zustandekommen des Vertrags

Die von der Lumena AG dem Vertragspartner unterbreitete Offerte gilt als Antrag. Mit der Annahme der Offerte durch den Vertragspartner kommt der Vertrag zustande.

6. Termine

Vereinbarte Termine für die Erbringung einer Dienstleistung gelten unter Vorbehalt von Ereignissen höherer Gewalt. Für die Termineinhaltung wird vorausgesetzt, dass der Vertragspartner die für die Erbringung der Dienstleistung benötigten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat.

8. Geheimhaltung

8.1  Die Lumena AG und der Vertragspartner verpflichten  sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen, welche ihnen im Rahmen der Vertragsabwicklung offengelegt oder in anderer Weise zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht zur Geheimhalung gilt für die Dauer von drei (3) Jahren nach Inkrafttreten des entsprechenden Vertrags.

11. Mitwirkung des Vertragspartners

Der  Vertragspartner verpflichtet sich, der Lumena AG  alle zwecks Erbringung ihrer Dienstleistung  erforderlichen  Unterlagen  und  Informationen  sowie  allfälliges Probematerial rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

13. Vergütung

13.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind die vertraglichen Dienstleistungen der Lumena AG nach Aufwand zu vergüten. Es kommen die jeweils geltenden Stundenansätze der Lumena AG zur Anwendung. Die Stundenansätze gelten für Tätigkeiten während der üblichen Geschäftszeiten. Für dringende Tätigkeiten, welche in Absprache  mit dem Vertragspartner ausserhalb der  Geschäftszeiten erledigt werden müssen, kann ein Zuschlag vereinbart werden.

13.2 Wird ein Festpreis vereinbart, so basiert dieser auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Grundlagen sowie unter der Bedingung, dass die zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Voraussetzungen erfüllt werden. Ändern sich diese Grundlagen und Voraussetzungen, so kann die Lumena AG eine Anpassung des Vertrags sowie des vereinbarten Festpreises verlangen.

13.3 Die Lumena AG ist berechtigt, vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Vorschuss zu verlangen. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusiv allfälliger Nebenkosten  (z.B. Steuern und Abgaben). Sofern nicht anders vereinbart, gehen sämtliche Nebenkosten zu Lasten des Vertragspartners. Für Reisezeiten sind 75% des jeweils geltenden Stundenansatzes zu bezahlen.

13.4. Rechnungen der Lumena AG sind innert dreissig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Verrechnung ist ausgeschlossen.

14. Sach- und Rechtsgewährleistung

14.1 Die Lumena AG leistet Gewähr für eine sorgfältige Erbringung der Dienstleistungen.

14.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Mängel müssen vom Vertragspartner innerhalb von zehn (10) Tagen nach Kenntnisnahme oder nach deren Auftreten der Lumena AG schriftlich  mitgeteilt werden. Berechtigte Mängel werden von der Lumena AG behoben. Die Lumena  AG übernimmt jedoch keinerlei Rechtsgewährleistung.

15. Haftung

15.1  Die Lumena AG haftet für allfällige Schäden, vorbehältlich des nachfolgenden Absatzes, bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

15.2 Jede weitere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden und Folgeschäden, wird ausdrücklich zweckgebunden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

16. Abwerben von Mitarbeitenden

Das  Abwerben von Mitarbeitenden ist während der Vertragsdauer nur im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis erlaubt.

17. Schlussbestimmungen

Als Gerichtsstand gilt das im Ort des Firmensitzes der Lumena AG zuständige Gericht. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.